Factoring ist nicht gleich Factoring: Mit welchem Vertragsmodell Sie sich am besten vor Forderungsausfall schützen

Wer sich für Factoring interessiert, steht schnell vor der Wahl zwischen den verschiedenen Vertragsmodellen. Wir erklären, nach welchen Faktoren Sie das richtige Vertragsmodell Einvertragsmodell und Zweivertragsmodell für Ihr Unternehmen auswählen.

Factoring ist ein probates Mittel, Ihrem Unternehmen auf eine einfache Art und Weise – über den Verkauf von Forderungen – frische Liquidität zu organisieren. Ihre Forderungen bilden die Basis für diese Finanzierungsart. Sie bieten sie einer Factoring-Gesellschaft zum Kauf an und erhalten bereits vor Fälligkeit einen erheblichen Teil der Forderungssumme. Mit dem Ankauf Ihrer Rechnungen übernimmt der Factor beim echten Factoring zudem das Delkredere-Risiko, das Forderungsausfallrisiko, der verkauften Forderungen.

Funktionsweise Factoring Vertragsmodell
Die Funktionsweise von Factoring.
Grafik: Wa-Ka Kreditversicherungsmakler GmbH. Klicken Sie auf die Grafik, um ein PDF herunterladen.

Grundsätzlich schaffen Sie sich mithilfe von Factoring eine Finanzierung, die unabhängig von Ihrer Hausbank die Liquidität Ihres Unternehmens erhöht. Gleichzeitig wirkt sich Factoring positiv auf die Bilanz aus. Als Factoringmakler arbeiten wir mit einer Vielzahl der Factoring-Anbieter zusammen und können Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Factoring-Produkte geben. Dies gewährleistet wiederum, dass Sie den passenden Vertrag für Ihr Unternehmen finden und in Anspruch nehmen. Ganz gleich, für welches Factoring-Vertragsmodell Sie sich entscheiden.

So läuft Factoring ab

Bereits vor Beginn einer Geschäftsbeziehung können Sie die Bonität Ihres künftigen Kunden prüfen. Der Factor richtet dann ein Kreditlimit bzw. Ankaufslimit ein. Damit ist festgelegt, bis zu welcher Höhe der Factor offene Rechnungen Ihres Kunden finanziert. Erstellen Sie nun künftig eine Rechnung, teilen Sie dem Factor alle relevanten Rechnungsdaten mit – und er überweist Ihnen das Geld. Üblicherweise werden 80 bis 100 % der Rechnung vorfinanziert. Ihr Kunde überweist mit Fälligkeit der Forderung das Geld an die Factoring-Gesellschaft.

In unserer Grafik sehen Sie ein sogenanntes Einvertrags-Factoring-Modell (EVM). Bei einer solchen Lösung sichert der Factor Ihre Forderung über seine eigene Kreditversicherung ab. Allerdings bietet EVM-Factoring nicht immer den optimalen Schutz für Ihre Forderungen. Bitte bedenken Sie, dass der Factoring-Anbieter erst ab dem Verkauf Ihrer Forderung die Haftung übernimmt. Falls Ihr Kunde zahlungsunfähig oder in die Insolvenz geht, sind Sie erst ab Forderungsverkauf geschützt. (Lesen Sie hier mehr über die Obliegenheiten und Risiken des Factorings.)

Einvertragsmodell vs. Zweivertragsmodell

Haben Sie nur Forderungen gegenüber sehr bonitätsstarken Kunden? Dann steht die Finanzierungsfunktion des Factorings im Vordergrund und das Einvertragsmodell im Factoring kann seine Vorteile ausspielen. Das Risiko, dass Vorprodukte oder gelieferte und noch nicht in Rechnung gestellte Forderungen für diese Kundengruppe ausfallen, ist gering. Sie können es daher gegebenenfalls vernachlässigen. Das Einvertragsfactoring bietet Ihnen unkomplizierte Liquidität, ohne dass Sie etwa Ihre Bank beanspruchen.

Zweivertragsmodell Vertragsmodell Factoring
Das Zweivertragsmodell im Factoring lässt sich flexibel gestalten, etwa durch Einbinden eines Kreditversicherers.
Grafik: Wa-Ka Kreditversicherungsmakler GmbH. Klicken Sie auf die Grafik, um sich ein PDF herunterzuladen.

Alternativ vereinbaren Sie ein sogenanntes Zweivertrags-Factoring-Modell. Bei dieser ZVM-Factoring-Lösung integrieren Sie eine durch Ihre Unternehmen abzuschließende oder bestehende Warenkreditversicherung als Vertragsgrundlage in den Factoring-Vertrag. Der zentrale Vorteil für Ihr Unternehmen liegt in der höheren Sicherheit. Ihre Forderungen sind bereits ab Leistung bzw. ab Entstehung der Forderung mitversichert. Zudem lässt sich der Versicherungsumfang durch weitere Produktionsrisiken (beispielsweise das Fabrikationsrisiko) erweitern. Auch verbindliche Lieferverpflichtungen können Sie durch kombiniertes Factoring plus Warenkreditversicherung abdecken.

Die Vorteile des Zweivertragsmodells auf einen Blick

  • Flexiblere Vertragsgestaltung mit dem Factor
  • Umfangreichere Absicherungsmöglichkeit noch nicht fakturierter Forderungen
  • Bessere Limitbereitstellung durch die direkte Kundenbeziehung zum Kreditversicherungsanbieter
  • Einbindung von Top-up-Deckungen wie Crebita und andere 
  • Einbindung der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung / Exportgarantie der Bundesrepublik Deutschland
  • Absicherung der Forderungen aus der Insolvenzanfechtung

Als Sicherheit für die Factoring-Gesellschaft treten Sie die Auszahlungsansprüche der WKV-Police ab. Dafür erhalten Sie hohe Sicherheit bei zahlreichen individuellen Gestaltungsmöglichkeiten. Insbesondere Unternehmen, die neu ins Factoring einsteigen, sollten eine Beratung durch einen Factoring-Experten in Betracht ziehen. Mit entsprechender Erfahrung und Kenntnisse über den Markt für Factoring und Kreditversicherung gelingt es, den richtigen Anbieter und das richtige Factoring-Modell zu finden, das Ihnen gleichermaßen Liquidität und Sicherheit bei besten Konditionen verschafft.

Weitere Fragen? In unseren Factoring-FAQs geben wir Ihnen Antworten, die Ihnen helfen, die richtige Factoring-Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.

Als Fachmakler setzen wir uns dafür ein, dass Sie das am besten geeignete Factoring-Vertragsmodell und -Produkt für Ihr Unternehmen sichern können. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und profitieren Sie von unserem Expertenwissen! Erfahren Sie hier, was Factoring für Sie tun kann – oder sprechen Sie uns gleich an! 

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