Factoring in Zeiten von Negativzinsen: So profitieren Sie

Trotz Negativzinsen bleibt Factoring eine sinnvolle Finanzierungsalternative zur Hausbank. Dies erkennen Jahr für Jahr mehr Unternehmen, selbst im Pandemiejahr 2020 und den daraus resultierenden Unsicherheiten. 

Factoring gilt seit vielen Jahren als probates Instrument für mehr Liquidität und weniger Abhängigkeit von der Hausbank. Der Rettungsschirm für die Warenkreditversicherung – wirksam vom Frühjahr 2020 bis Ende Juni 2021 – stabilisierte das Finanzierungsmittel Factoring zusätzlich. Inzwischen hat sich die Wirtschaft in weiten Teilen von der Wucht der Pandemie erholt. Deshalb dürfen wir damit rechnen, dass auch nach dem Auslaufen des Schutzschirmes die allermeisten Limite aufrechterhalten werden. (Lesen Sie dazu auch dieses Interview von „Der Treasurer“ mit Coface.) Die Grundvoraussetzung für einen Forderungsankauf durch eine Factoringgesellschaft ist ungefährdet. Dennoch erwarten wir, dass die Gesamtzeichnungsquoten der Limite in der Kreditversicherung weiter rückläufig sein werden.

Weitere Fragen? In unseren Factoring-FAQs geben wir Ihnen Antworten, die Ihnen helfen, die richtige Factoring-Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.

Häufig vorteilhaft: Zweivertrags-Factoring

Umso wichtiger ist es aus unserer Sicht als Factoring-Fachmakler, dass die Ressource „Limite“ in den eigenen Händen bleibt. In einer sogenannten Zwei-Vertrags-Factoring-Lösung haben Sie die Möglichkeit, sich über den eigenen, eingebundenen Warenkreditversicherungsvertrag selbst und ohne Umweg über die Factoringgesellschaft um die Bereitstellung der Limite zu kümmern, zeitnah Limiterhöhungen zu beantragen und so die Zeichnungsquote Ihrer WKV positiv zu beeinflussen. Mit sogenannten Top-up-Cover-Produkten können Sie sich einen zusätzlichen Versicherungsschutz hinzubuchen. Je besser die bereitgestellten Limite (Zeichnungsquote), desto höher fällt letztlich auch die Finanzierungsquote aus.

Factoring Negativzinsen

Vermeiden Sie Nachteile durch Negativzinsen

Das niedrige Zinsniveau macht auch vor dem Facoring nicht halt. Die Zinsberechnung in Ihrem Factoringvertrag berücksichtig zunehmend diese negativen Zinsen. Parallel droht derzeit aber eine neue Gefahr für Sie als Factoringnehmer: Belastungen durch Zinsen. Achten Sie als Geldempfänger auf den Saldo Ihres Kontos. Haben Sie plötzlich „zu viel“ Geld auf dem Konto, könnten zusätzliche Negativzinsen an Ihre Hausbank anfallen. Viele Geschäftsbanken ziehen bereits ab 50.000 € Guthaben diese Zinsen ein. 

Ein Lösung am Markt: Vereinbaren Sie mit der Factoringgesellschaft einen flexiblen Auszahlungsbetrag. Das Geld, das Sie nicht benötigen, wird Ihnen einfach nicht (oder später) ausbezahlt. 

Wir konnten in den vergangenen Jahren beobachten, wie sich der Factoringmarkt stetig weiterentwickelt und differenziert hat. Viele Anbieter sind inzwischen auf einzelne Branchen oder Lösungsvarianten spezialisiert. Dies ermöglicht Ihnen, einen passgenauen Factoringvertrag für Ihr Unternehmen abzuschließen – und dies sollte natürlich immer die wesentliche Zielsetzung einer Lösung für Forderungsfinanzierung sein. Gerade während der Corona-Pandemie hat die oben beschriebene Zweivertrags-Factoringlösung deutliche Vorteile gezeigt.  Zwar ist es nicht immer von allen Marktteilnehmern gewünscht, einen bestehenden Factoringvertrag in ein Zweivertragsmodell umzuwandeln. Gelungen ist es uns dennoch, die Verträge umzustellen und so das Finanzierungsvolumen des Vertrages zu steigern.

Der Wettbewerbsdruck im Factoringmarkt ist hoch – und bleibt erstmal hoch. Die rückläufigen Schadensquoten in der Warenkreditversicherung, weiteres Marktwachstum und die anhaltenden Negativzinsen werden auch künftig dafür sorgen, dass der Factoringmarkt in Bewegung bleibt. Ergreifen Sie diese Chance und lassen Sie sich jetzt – auch bei bestehenden Factoring-Verträgen – zu Ihren Optionen beraten!

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