Hinweisgeberschutzgesetz: Eine VSV schützt Ihr Unternehmen vor unangenehmen Überraschungen

Das Hinweisgeberschutzgesetz wird – wie vom Gesetzgeber forciert – dafür sorgen, dass mehr Betrugsfälle innerhalb von Unternehmen aufgedeckt werden. Mit einer Vertrauensschadenversicherung schützen Sie Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Ihre Geschäftsführung für Schäden. 

Eine Police, die jedes Unternehmen abschließen sollte: Die Vertrauensschadensversicherung (VSV) sichert Betrugsschäden und schützt zusätzlich die Mitarbeiter. Als Makler sprechen wir häufig mit unseren Kunden über die VSV – und in aller Regel haben Unternehmen dabei den externen, den unsichtbaren Dritten vor Augen. Einen Außenstehenden, der sie womöglich betrügen könnte. Immer mehr Unternehmen haben, aufgrund der steigenden Cybercrime-Fälle so nachvollziehbar wie ratsam, auch ein Cyber-Versicherungskonzept geschaffen, in das sie nun eine VSV einbetten wollen.

Der Feind im eigenen Haus

Mögliche Schäden durch die eigenen Mitarbeiter beziehen die meisten Unternehmen jedoch nicht in die Überlegungen ein. Die Vorstellung, dass die eigenen Mitarbeiter das ihnen entgegengebrachte Vertrauen missbrauchen könnten: wird nicht zugelassen. Dabei zeigen die Schadensstatistiken der Anbieter jedes Jahr auf neue, dass die eigenen Mitarbeiter der Unternehmen sowohl für die meisten Versicherungsfälle als auch für die höchsten Schadenzahlungen verantwortlich sind. Mit deutlichem Abstand. Sie veruntreuen Gelder, frisieren Arbeitszeitkonten, verraten Betriebsgeheimnisse oder tragen Firmeneigentum zum Tor hinaus. Die Auslöser, die Mitarbeiter zu solchen Taten greifen lassen, sind vielfältig. Als häufigste Gründe seien Scheidung (und damit verbundene finanzielle Probleme) und das Gefühl, bei einer Beförderung übergangen worden zu sein.

Hinweisgeberschutzgesetz Vertrauensschadenversicherung VSV

Hinweisgeberschutzgesetz

Fehlverhalten dieser Art wird dabei zwar immer wieder auch vom Kollegium bemerkt, kam jedoch auch aus Angst vor Konsequenzen nicht ans Licht. Dies will das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ändern. Es soll Whistleblower im eigenen Unternehmen schützen – und so deren Bereitschaft steigern, Kollegen oder Vorgesetzte bei der Geschäftsleitung anzuschwärzen. Der Gesetzgeber möchte erreichen, dass Betrügereien innerhalb von Unternehmen leichter aufgedeckt werden. Deren Zahl wird demnach zunehmen.

So hilft eine Vertrauensschadenversicherung

Die Liste der Schadensfälle, die wir als Kreditversicherungsmakler begleiten durften, ist lang. Wir wissen um die Kreativität von Betrügern, und: Wir wissen, dass Mitarbeiter die internen Abläufe eines Unternehmens aus dem Effeff kennen. Daraus ergibt sich eine toxische und unberechenbare Kombination. Nicht selten hat der Schadensstifter schon mehrere Jahre sein Wissen über die Firma ausgenutzt und Kasse auf ihre Kosten gemacht. Je nach Bedingungswerk der verschiedenen Anbieter ist eine Einhaftung für die unentdeckten Schadensfälle vor dem Vertragsbeginn möglich.

Auch Haftungsrisiken beachten

Neben den finanziellen Risiken für das Unternehmen können Betrugsrisiken mitunter für leitende Mitarbeiter und Geschäftsführer erhebliche Haftungsrisiken haben. Das Fehlverhalten eines Mitarbeiters kann zu einer Mithaftung des Geschäftsführers führen. Ein Geschäftsführer ist generell dazu verpflichtet, Risiken für das Unternehmen zu minimieren. Im Schadenfall könnten im Falle einer fehlenden Absicherung oder einer unzureichenden Schulung der Mitarbeiter die Gesellschafter Regressanforderungen geltend machen.

Schützen Sie sich, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen: Profitieren Sie von unseren mehr als 20 Jahren Markterfahrung und lassen Sie sich von uns beraten.

Heiko Walter

Geschäftsführer
Wa-Ka Kreditversicherungsmakler GmbH
Wa-Ka Credit Solutions GmbH
Tel.: (0171) 7 64 44 22
E-Mail: walter(at)wa-ka.de

Jens Kammann

Jens Kammann

Geschäftsführer
Wa-Ka Kreditversicherungsmakler GmbH
Tel.: (0171) 7 64 44 24
E-Mail: kammann(at)wa-ka.de

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