Eingehungsbetrug: So erkennen Sie das Risiko

Immer wieder fallen Unternehmen auf Betrüger herein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich vor Eingehungsbetrug besser schützen können.

Wer freut sich nicht über Neukunden? Wer jubelt nicht, wenn – gerade nach der langen Durststrecke, die die Pandemie vielen Unternehmen einbrockte – ein großer Auftrag eingeht? Dennoch: Wir möchten Ihnen zu gesunder Skepsis und Vorsicht raten. Denn leider haben viel zu viele Unternehmen den strafrechtlichen Tatbestand des Eingehungsbetruges erlebt.

Ein Eingehungsbetrug ist eine Bestellung, die schon in dem Bewusstsein aufgegeben wurde, dass sie niemals bezahlt werden wird. Ein Vertrag, der geschlossen und eine Ware, die geliefert wird – von Anfang an jedoch mit dem Ziel, den Lieferanten zu prellen. 

In der Regel wissen die betroffenen Unternehmen gar nicht, von wem sie übers Ohr gehauen werden. Die Betrüger geben eine falsche Identität vor.

Eingehungsbetrug
So schützen Sie sich besser vor Eingehungsbetrug: Nutzen Sie unsere Checkliste!

Als Makler für Kreditversicherung und Vertrauensschadenversicherung bekommen wir Fälle dieser Art regelmäßig auf den Tisch. Und es gibt kaum eine Warengruppe, die nicht von Eingehungsbetrug betroffen ist: EDV, Fleisch, Süßwaren oder Lebensmittel allgemein, Plastikgranulat, Baumaterialien, Stahl oder Konsumgüter – all das, wofür es einen Markt gibt, gilt es aus Sicht der Betrüger zu ergaunern.

„Know your customer“ – diese simple Weisheit, die Sie auch generell vor Forderungsverlust schützen kann und gerade bei der Bewertung des Kreditrisikos eine zentrale Rolle spielt, gilt umso mehr für die Gefahr durch Eingehungsbetrug. Eine Warenkreditversicherung schützt leider nicht vor Betrug, daher empfehlen wir als Makler immer auch den Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung.

Vorsicht ist die Mutter der … Sie wissen schon! Und deshalb geben wir Ihnen heute einige Tipps, wie Sie sich vor Eingehungsbetrug schützen können.

Prüfen Sie, ob Ihr Kunde echt ist.

Ruft der (vermeintliche) Kunde ausschließlich per Mobiltelefon an? Nutzt er kostenfreie Webmail-Dienste wie Google Mail oder GMX? Erfragen Sie aktiv die wichtigsten Eckdaten – Firmenanschrift, Festnetznummer und Website-URL – und, wichtig, gleichen Sie diese Daten mit öffentlich verfügbaren Daten ab. Schauen Sie im Handelsregister und im Online-Telefonbuch nach, googeln Sie die Firma und prüfen Sie erneut, ob URL, Anschrift und Kontaktdaten übereinstimmen.

Es mag sein, dass es die Firma tatsächlich gibt und alle Daten korrekt sind. Aber wissen Sie, ob die Person, die Sie kontaktiert hat, auch wirklich im Unternehmen arbeitet? Sie finden es heraus, indem Sie einfach die Telefonzentrale (üblicherweise die -0 statt der direkten Durchwahl) anrufen und darum bitten, zur betreffenden Person durchgestellt zu werden.

Welchen Eindruck macht die Website des Unternehmens auf Sie? Dank simpler Website-Baukasten und Content Management Systeme können längst auch IT-Laien einen vollständigen, auf den ersten Blick seriös wirkenden Webauftritt zusammenklicken. Deshalb sollten Sie genau hinschauen: Gibt es Rechtschreibfehler oder Formulierungen, die auf eine automatische Übersetzung oder Texterstellung deuten? Sind alle im Menü erkennbare Unterseiten wirklich gepflegt?

Könnte die Website ein Plagiat eines Webauftritts einer wirklich existierenden Firma sein? Es kam bereits vor, dass Betrüger den seriösen Auftritt eines Dritten exakt kopiert haben. Einzig die Endung der URL – die Top Level Domain – musste man ändern, statt .de taucht dann beispielsweise .com in der Adresszeile Ihres Browsers auf.

Nehmen Sie das Unternehmen unter die Lupe.

Wann wurde das Unternehmen gegründet, gilt es als etabliert oder ist es am Markt unbekannt?

In welchem Land sitzt das Unternehmen, welche Rechtsform hat es? Ist beides stimmig – und passt es wiederum zur (möglicherweise vorgegaukelten) Größe?

Finden Sie Kundenreferenzen auf der Website des Unternehmens? Versuchen Sie einzuordnen, wie glaubwürdig diese sein können.​

Welchen Geschäftsgegenstand hat Ihr Kunde, und passt dieser zur Bestellung? (Ein vegetarisches Restaurant wird kaum im Fleischgroßhandel bestellen, das ist einfach. Aber wie ist es mit einem Obst- und Gemüsegroßhändler, der eine große Anzahl von Smartphones ordert?)

Ordnen Sie das Verhalten des Kunden ein.

Drängt der Kunde auf einen Kaufabschluss? Bemerken Sie sehr schnelle Entscheidungswege, insbesondere nach Abgabe eines Angebots? Bittet er außerordentlich kurzfristig um Lieferung?

Zeigt sich Ihr Neukunde an keinerlei Preisverhandlungen interessiert? Stimmt er dem genannten Preis ohne Umschweife zu?

Hat Ihr Kunde bereits mehrfach zuverlässig bestellt, erhöht aber plötzlich den üblichen Bestellumfang?

Seien Sie auf der Hut.

Diese Checks hat Ihr Neukunde bestanden, Sie haben den Auftrag bestätigt und können die Ware nun ausliefern? Dann sollten Sie jetzt erneut wachsam bleiben. Aus früheren Betrugsfällen wissen wir, dass beispielsweise kurzfristig die Lieferanschrift geändert wurde. Sollte eine solche Anfrage an Sie herangetragen werden, sollten Sie dies unbedingt durch einen Rückruf verifizieren. Bitten Sie auch Ihre Fahrer oder Transportdienstleister, die Ware ausschließlich an der von Ihnen genannten Lieferadresse auszuhändigen.

Wir wollen Ihnen sicher nicht die Freude am Neukunden nehmen oder den Jubel über einen unerwarteten Großauftrag dämpfen – empfehlen Ihnen aber dennoch ein wenig Misstrauen. Investieren Sie ruhig etwas Mühe in die Recherche. Diese Zeit ist besser investiert als sie später bei Polizei oder dem Anwalt abzusitzen, weil Sie einem Betrüger auf den Leim gegangen sind.

Haben Sie weitere Fragen zu Ihrer Absicherung? Wollen Sie sich mit einer Vertrauensschadenversicherung vor Schäden durch Eingehungsbetrag schützen? Wir beraten Sie gern.

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