Unwetterschäden: Achtung, meldepflichtige Informationen

Während des pandemiebedingten Lockdowns im Frühjahr 2020 haben wir bereits gelernt, dass Betriebsschließungen als meldepflichtige bonitätsrelevante Informationen der Kreditversicherung gelten. Wie sieht es mit Betriebsschließungen aus, die durch Naturkatastrophen wie das Hochwasser entstanden sind?

Die Hochwasserkatastrophe trifft zahlreiche Unternehmen in Deutschland, Belgien und den Niederlanden. Einige Firmen inklusive Produktion standen oder stehen noch immer still. Die Schäden, die das Hochwasser vielerorts angerichtet haben, sind erschütternd und lassen sich noch längst nicht abschließend beziffern.

Hochwasser Kreditversicherung
Das Hochwasser 2021 bringt sie uns wieder: die negativen bonitätsrelevanten, meldepflichtigen Informationen. Bild: Mika Baumeister on Unsplash

Die Schäden betreffen alle Branchen in zahlreichen Orten und Regionen

Betroffen sind Gebäude, Firmenwagen und Ausstattung von Unternehmen. Manche haben „nur“ keinen funktionierenden Telefonanschluss, manche sehen ihre Maschinen und Anlagen unter einer riesigen Schlammwüste begraben. Das RWE-Kohlekraftwerk Eschweiler-Weisweiler musste die Leistung drosseln, nachdem Wasser in den Tagebau Inden lief. Der Automobilzulieferer ZF sieht sich mit einem zerstörten Werk in Bad Neuenahr konfrontiert.  Beim Stolberger Kupfer-Recycler Aurubis ist das komplette Firmengelände überflutet, die Produktion steht still.

Wir hören in diesen Tagen von Einzelhändlern in Bad Münstereifel, die ihre Geschäfte nach der Corona-Flaute gerade wieder vorangebracht hatten. Von Ärzten und Kanzleien in Stolberg und Eschweiler, die in Windeseile bei Kollegen in höhergelegenen und deshalb verschont gebliebenen Ortsteilen Unterschlupf suchen müssen, um ihre Kunden und Patienten weiter zu bedienen. Von Dienstleistern, deren Fuhrpark vom Schlamm zerstört wurde – und die deshalb ihren Außendienst einschränken müssen. Häufig kämpfen auch Mitarbeiter privat gegen die Folgen des Hochwassers – und bedürfen besonderer Unterstützung und manchmal auch tatkräftiger Hilfe ihres Arbeitgebers.

Hochwasser: Die Folgen für die Kreditversicherung

Es ist eine außerordentlich hohe Kraftanstrengung, vor der die Menschen in Erftstadt, Rheinbach, Ahrweiler und den zahlreichen anderen betroffenen Orten im Westen sowie auch Süden Deutschlands sowie in der Erzgebirgsregion gerade stehen.

Jeder Stillstand bringt jedoch auch eine negative Beeinträchtigung des Geschäfts mit sich. Klingt logisch und soweit verständlich. Doch wie gehen die Kreditversicherer mit der Lage um? Welche Informationen sind – gemäß der Obliegenheiten des Vertrags – nun meldepflichtig? Welche Fristen sind einzuhalten? Wir haben diese Frage an die großen Versicherer gesandt. Die Antworten veröffentlichen wir sukzessive an dieser Stelle:

Wichtig: Sollten Sie – auch indirekt – vom Hochwasser betroffen sein und deshalb aktuell die Prämie Ihrer Police nicht zahlen können, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Wir werden mit dem Versicherer eine Lösung für Sie suchen.

Unser Rat

Aus unserer Sicht und nach ersten Gesprächen mit den Versicherungshäusern sind die durch das Hochwasser verursachten Betriebsschließungen eine meldepflichtige, bonitätsrelevante Information. Erfüllen Sie die Obliegenheiten Ihrer Kreditversicherungspolice, um den Schutz vor Zahlungsausfall nicht zu gefährden.

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Sind Sie selbst vom Hochwasser betroffen oder haben Sie Kunden, die betroffen sind? Wir beantworten Ihnen alle Fragen zu Ihrem aktuell bestehendem Schutz vor Forderungsausfall sowie weitere Fragen zur Kreditversicherung, Bürgschaften, Factoring und Forderungsmanagement. Kontaktieren Sie uns – wir sind an Ihrer Seite!

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