Brennpunkt: Corona und Kreditversicherung

Was gilt es jetzt zu beachten?

Während der Corona-Pandemie beschäftigten wir uns sehr intensiv mit den Auswirkungen des Coronavirus auf die Wirtschaft und die Kreditversicherung. Nachdem Mitte März 2020 auch hierzulande weite Bereiche des Einzelhandels, Dienstleister und öffentliche Einrichtungen ihre Türen für mehrere Wochen schließen mussten, tausende Unternehmen ihre Mitarbeitenden ins Homeoffice oder gar in Kurzarbeit schickten und die Lichter in Dutzenden Werkshallen ausgeschaltet wurden, begannen wir, für unsere Kunden verlässliche Informationen zu ihrer Absicherung zusammenzustellen.

Auf dieser Seite haben wir fortlaufend in chronologischer Reihenfolge alle Details ergänzt, die für die Warenkreditversicherung während der Corona-Krise wesentlich sind. 

Inzwischen gilt die pandemische Phase als beendet, der Schutzschirm der Kreditversicherung ist beendet und die meisten Unternehmen haben ihre Strukturen wiedergefunden, neu aufgebaut oder stehen vor neuen Herausforderungen. 

Wir empfehlen Ihnen daher, Neuigkeiten ab sofort wieder ausschließlich in unserem Corporate Blog zu verfolgen. 

Foto: Markus Winkler, Unsplash.com.

Dezember 2021

Impfkampagne der deutschen Wirtschaft

150 große Unternehmen und Marken wie DB Cargo, Hornbach, Porsche oder die Sparkasse werben unter dem Hashtag #ZusammenGegenCorona für das Impfen. Wir begrüßen diese Kampagne – auch weil wir die Folgen der vierten Welle für die Wirtschaft kennen. Und weil wir möchten, dass Sie und Ihr Team gesund bleiben.

zusammengegencorona

November 2021

Corona und die Folgen für die Wirtschaft

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich verschlechtert: Der ifo Geschäftsklimaindex ist im November auf 96,5 Punkte gefallen. In unserem Blog beschäftigen wir uns mit den Folgen der Pandemie für die Wirtschaft. Lesen Sie den ausführlichen Artikel.

Persönliche Termine: geimpft und getestet

Nicht nur die Sicherheit Ihrer Forderungen, sondern auch die Gesundheit von Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern liegt uns am Herzen. Wir schätzen das persönliche Gespräch und werden gerne auch weiterhin Termine bei Ihnen vor Ort wahrnehmen. Dazu achten wir selbstverständlich auf die jeweils aktuell geltenden Hygieneempfehlungen des RKI sowie der Behörden vor Ort. Wir sind vollständig geimpft und führen ab sofort für Sie zusätzlich eine tagesaktuelle Corona-Testung durch. Bleiben Sie gesund.

September 2021

Corona-Meldefristen aufgehoben

Bitte denken Sie daran, dass die erweiterten Corona-Meldefristen inzwischen bei allen Kreditversicherern keine Bewandtnis mehr haben.  

Mai 2021

WKV-Schutzschirm endet: Reaktion von Atradius

Wie die Versicherer Coface und Euler Hermes hat nun auch Atradius darüber informiert, wie es mit dem Ende des Schutzschirms umgehen wird. Demnach sollen nicht flächendeckend Limite aufgehoben werden. Stattdessen würden Forderungsausfallrisiken individuell geprüft. Branchen wie Textil-Einzelhandel, Gastronomie und Hotels, aber auch der ein oder andere Automobilzulieferer werden vermutlich mehr getroffen sein. Die betroffenen Limite wird Atradius am 31.5.2021 zum 30.6.2021 aufheben. 

April 2021

WKV-Schutzschirm: Zielgerade mit positivem Resümee

Der Schutzschirm des Bundes und der Warenkreditversicherer zur Stabilisierung der Lieferketten läuft wie geplant am 30. Juni 2021 aus, teilte der GDV nun abschließend mit. Die Vertragspartner seien sich einig, dass eine erneute Verlängerung dieses „wichtigen und sehr erfolgreichen Stützpfeilers“ nicht benötige. Das Auslaufen des Schutzschirms werde zudem durch die Fortführung anderer liquiditätssichernder Maßnahmen des Bundes flankiert bzw. abgefedert.

Auch die Kreditversicherer äußern sich unisono positiv über das planmäßige Auslaufen des WKV-Schutzschirms. Die im Frühjahr 2020 getroffene Vereinbarung habe einen wichtigen Beitrag geleitet, um den Kunden in diesen schwierigen Zeiten zur Seite stehen, ließ Zurich wissen. Man bliebe aber im engen Austausch mit der Bundesregierung. Euler Hermes sieht trotz „weiterhin herausfordernder Zeiten für viele Unternehmen“ positive Signale. Gleichzeitig ist man sich branchenweit einig, dass nun die Versicherer wieder das Risiko von Forderungsausfällen vollständig tragen können. „Die Lieferketten haben sich weitgehend stabilisiert und beträchtliche Teile der Wirtschaft befinden sich in einem Erholungsprozess“, führt dazu die Coface aus.

März 2021

Euler Hermes entfristet zahlreiche Grade 6 und Grade 7-Limite

Der Versicherer Euler Hermes informiert, dass ein Großteil der Limite, die unter Grade 6 und Grade 7 eingestuft sind, nun entfristet werden. Insgesamt sieht die Branche wieder etwas positiver in die Zukunft als erwartet. Mehr dazu haben wir in einem Newsartikel für Sie aufgeschrieben.

Ende des Schutzschirms besiegelt

Der Schutzschirm für die Kreditversicherung wird nach dem 30. Juni 2021 auslaufen. Dies gab der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Mittwoch, den 24. März 2021 bekannt. Das einstige Ziel des Schutzschirms – die Sicherung der Lieferketten während der Corona-Pandemie – sei laut GDV erreicht, eine Fortführung des Schutzschirms werde daher „von allen beteiligten Warenkreditversicherern nicht angestrebt“, ließ GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen wissen. Das Risiko, das die Versicherer von ihren Kunden übernehmen, liegt damit ab Juli 2021 wieder allein bei ihnen, gleichzeitig müssen sie die Beitragszahlungen ihrer Versicherten auch nicht mehr mit dem Staat teilen. 

Januar 2021

Insolvenzantragspflicht

Auch in diesem Jahr bleibt erst einmal alles in Bewegung: Von der nun doch bis Ende Januar geltenden Aussetzung Insolvenzantragspflicht hatten wir Ihnen bereits berichtet. Nun könnte die (durchaus realistische) Insolvenzwelle noch weiter aufgeschoben werden: Das Handelsblatt berichtet am 7. Januar 2021, Bundesjustizministerin Christine Lambrecht wolle sich für eine weitere Verlängerung der aktuellen Regelung über den Januar hinaus einsetzen. Konkret soll es dabei um die Unternehmen gehen, bei denen die Auszahlung der seit November vorgesehenen staatlichen Hilfen noch aussteht. 

Update 20.01.2021: Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30. April 2021 verlängert. Diese Regelung gilt für Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Corona-Hilfen haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben. (Bitte prüfen Sie die Berechtigung sorgfältig und achten Sie auf Einhaltung der Fristen!) Hintergrund der auf dem Corona-Gipfel der  Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder beschlossenen Verlängerung ist die schleppende Auszahlung der Überbrückungsgelder. 

Dezember 2020

Insolvenzantragspflicht

Die teilweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird nun doch nicht mit dem 31. Dezember 2020, sondern erst zum 31. Januar 2021 enden. Der einmonatige Aufschub soll insbesondere die Unternehmen vor einem Gang vor das Amtsgericht bewahren, die noch auf die Auszahlung der November- und Dezemberhilfen warten. Diese Hilfen hatte der Staat Firmen zugesagt, die wegen des Lockdowns erneut schließen mussten und damit unter Umsatzeinbußen leiden. Beachten Sie bitte, dass bereits seit dem 1. Oktober 2020 wieder strengere Regeln gelten, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bezieht sich ausschließlich auf Pandemie-bedingte Überschuldung

Befristung der Limite

Euler Hermes arbeitet an der Umstellung (Entfristung) oder Neufristung der befristeten Limite. Bis zum 21.12.2020 soll dieses abgeschlossen sein. Aus technischen Gründen verzögert sich die Umstellung. 

WKV-Schutzschirm: Verlängerung bis 30.06.2021

Das Bundesfinanzministerium hat eine sechsmonatige Verlängerung des Schutzschirms für die Kreditversicherung bekanntgegeben. Eine Genehmigung durch die Europäische Kommission stünde noch aus, offenbar scheint man darum in Berlin aber nicht zu bangen: „Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung genehmigt hat“, lässt man in einer Presseerklärung wissen, „wird der Bund ab dem 1. Januar 2021 weiterhin eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro übernehmen.“

Update vom 23.12.2020: Auch die Europäische Kommission hat der Verlängerung des Schutzschirmes nun zugestimmt.

Achtung: Meldepflichten beachten​

Zwar sind die Limite nun bis einschließlich 30.06.2021 politisch abgesichert – achten Sie aber unbedingt darauf, den Meldepflichten gegenüber Ihrem Versicherer nachzukommen. Erneute (Teil-) Schließungen von Betrieben, wie sie beispielsweise gerade Baumärkte in Österreich betreffen, sind bonitätsrelevante, meldepflichtige Informationen: Muss einer Ihrer Abnehmer also derzeit schließen und kann keine Umsätze tätigen, müssen Sie diese Information an Ihren Versicherer weitergeben. Bitte fragen Sie uns, sollten Fragen oder Unklarheiten bestehen.

Update vom 22.12.2020: Der Versicherer Coface verzichtet auf die Meldung von öffentlich bekannten Betriebsschließungen als bonitätsrelevante Information bzw. gefahrenerhöhende Information. Einen ähnlichen Weg beschreitet auch Atradius: auf Anfrage ist man bereit, auf eine Meldung zu verzichten.

Bereits zu Beginn der Pandemie und auch noch im November wurde an einer Meldung der Betriebsschließungen festgehalten. Offenbar hat der erneute Shutdown in Deutschland nun zu einer Informationsflut geführt, die die Kreditversicherer einlenken lässt. 

November 2020

WKV-Schutzschirm: Antwort der Bundesregierung

Dies verschafft Sicherheit: In einer Vorabfassung formuliert die Bundesregierung den Willen, die Warenkreditversicherung weiter stärken und Lieferketten damit aufrechterhalten zu wollen. Sie geht darin auch auf die Kosten ein. Das ausführliche Vorab-Papier können Sie sich hier als PDF herunterladen

Oktober 2020

WKV-Schutzschirm: Die Signale stehen auf Verlängerung

Verbindlich gibt keiner der Beteiligten bislang etwas bekannt, aber die Zeichen deuten sehr stark darauf hin: Der Schutzschirm für die Kreditversicherer wird offenbar verlängert.

Bereits zum Start des Schutzschirms im April verhandelte man eine Verlängerungsoption von drei Monaten mit. Nun dürfen insbesondere die versicherten Unternehmer darauf hoffen, dass Bundesregierung und Kreditversicherer sich über eine Verlängerung bis zum 30.06.2021 einig geworden sind und diese Einigung nun zur Genehmigung in Brüssel vorgelegt worden ist.

Aus unserer Sicht ist dieser Schritt auch dringend erforderlich. Durch die wiederholte Verschiebung der Insolvenzantragspflichten der Unternehmen hat sich das Risiko einer Insolvenz deutlich zeitlich nach hinten verschoben. Die Insolvenzzahlen in Deutschland sinken selbst im aktuell laufenden Krisenjahr 2020 weiter. Das Bundesamt für Statistik zählt derzeit sogar zweistellig rückläufige Insolvenzzahlen.

Bei steigender Verschuldung und schlechteren Finanzzahlen der Unternehmen ist dies ein wesentliches Indiz dafür, dass etwas nicht stimmt. Die Insolvenzen werden unweigerlich zunehmen – aber erst ab 2021. Um die Lieferketten auch weiterhin zu stützen, ist diese Vorgehensweise von Bund und Kreditversicherern daher nur konsequent und begrüßenswert.

Auch das kürzlich beschlossene Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) wird helfen, die sanierungsfähigen Firmen vor einer Insolvenz zu schützen. Wie sich dieses Gesetz auf das derzeit geltende Insolvenzrechts auswirkt, ist jedoch aktuell unklar. Experten gehen davon aus, dass sanierungsfähige Unternehmen die Insolvenz in Eigenverwaltung dann nicht mehr nutzen können und eine vorinsolvenzliche Sanierung eines Unternehmens damit deutlich vereinfacht wird. Die Zahl der zukünftigen Insolvenzanmeldungen wird davon aber bestimmt beeinflusst werden.

August 2020

Das Ende des Schutzschirms

Wie bereits vor einiger Zeit an dieser Stelle angekündigt, werden die Kreditversicherer auf den zeitlich befristeten Schutzschirm reagieren müssen. Nun hat Euler Hermes uns als Makler angekündigt, alle unbefristeten Limite bonitätsschwacher Unternehmen auf befristete Limite mit Ablauf am 31.12.2020 umzustellen. Wir gehen davon aus, dass dies bis zu 20 Prozent aller derzeit bei Euler Hermes vorliegenden Limite betrifft. Im Juli haben wir Sie bereits darauf hingewiesen, dass fehlende Zahlen aus 2019 und dem ersten Halbjahr 2020 zu einer breiten Herabstufung der Limitbewertungen geführt haben und die Zahl der Limite sich deutlich erhöht hat. Ziel von Euler Hermes und den anderen Kreditversichern wird sein, das Risiko in dieser Risikoklasse deutlich zu senken. Wir gehen nicht davon aus, dass alle Limite zum 31.12.2020 erlöschen werden. Stattdessen wird vermutlich ein nennenswerter Anteil der Limite weiterhin gezeichnet. 

Unseren Kunden geben wir gern ein Schreiben mit weiteren Informationen an die Hand, das Sie Ihren Geschäftspartnern zur Verfügung stellen können. Hier wird Ihr Kunde über den Wegfall des Schutzschirmes und sinnvolle Handlungen im Rahmen der Finanzkommunikation informiert. Melden Sie sich bei Interesse!
Heiko Walter
WA-KA GmbH

Juli 2020

Finanzkommunikation ist das Gebot der Stunde

Beinahe täglich eskalieren wir für unsere Kunden Kreditentscheidungen bei Ihren Partnern der Kreditversicherung. Und immer wieder stellen wir fest, dass der Grund für eine Reduzierung, Aufhebung oder Ablehnung eines Limits häufig fehlende Zahlen sind. Nicht selten fehlen Geschäftszahlen der gezeichneten Risiken. Bilanzzahlen sollten vorliegen. Aber auch drei Monate nach den erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Deutschland helfen Zahlen dem Kreditversicherer, das Risiko besser einzuschätzen. Eine BWA 6/2020 verschafft hier Klarheit.

Gerade bei Kunden mit einer schlechten Bonitätsbewertung sollten Zahlen eingereicht werden:

  • Euler Hermes ab Grad 6
  • Coface ab Draw 4
  • Atradius ab 53

Eine Aktualisierung bei Crifbürgel oder der Creditreform könnte ebenfalls zielführend sein.

Grundsätzlich gilt derzeit: Alle Zahlen sind besser als keine Zahlen! Keine Zahlen führen zur Abwertung der Bonitätsbewertung und dies im schlimmsten Fall zu einer späteren Aufkündigung des Limits.
Jens Kammann
WAKA GmbH

Wegfall der Schutzschirmes

Leider ist der Schutzschirm der Bundesregierung im ersten Schritt nur bis zum 31. Dezember 2020 gespannt – und bereits jetzt hat nicht jedes Risiko unter diesem Schirm Platz. Wiederholt bemerkten wir, dass die Zeichnungsquoten unserer Kunden sinken, Limite reduziert oder ganz gestrichen werden. Auch erleben wir, dass bei hohen bestehenden Limiten bei Unternehmen sehr guter Bonität der ein oder andere Kreditversicherer keine zusätzlichen Limite mehr für seine Kunden ergänzen wollte – selbst bei Lebensmitteleinzelhändlern oder Baumärkten, die während der Corona-Pandemie in den vergangenen Wochen ein starkes Wachstum erlebten und noch immer erleben.

Wir konnten dennoch Lösungen bieten.

Die Kreditversicherer rüsten sich nun für die Zeit nach dem Schutzschirm. Sogenannte Bedarfsabfragen bzw. Saldenabfragen sind an der Tagesordnung: In diesen bittet der Kreditversicherer um Information, ob der Kreditversicherungsnehmer das ein oder andere Limit in der entsprechenden Höhe noch benötigt. Das Ziel des Versicherers liegt er auf der Hand – sein Risiko soll besser eingeordnet werden können.

Genau hier sehen wir den Beginn des nächsten Aktes des diesjährigen Corona-Dramas. Bereits jetzt eskalieren wir für unsere Kunden die Limite. Regelmäßig gelingt es uns, eine Reduktion der Limite auf ein erträgliches Niveau zu begrenzen oder wir können durch zusätzliche Top-Up-Limite den Limitdruck für Sie reduzieren. Selbst bei Limitaufhebungen haben wir Möglichkeiten, Limite in Deckung zu nehmen.

Sollten bei Ihnen eine Limitreduktion vorliegen, die Sie nicht akzeptieren können oder möchten: Sprechen Sie uns an. Wir suchen mit Ihnen gemeinsam alternative Wege, um dennoch eine Absicherung zu ermöglichen.

Corona App
Mitte Juni startete die Bundesregierung mit der Corona-App, ein Open-Source-Projekt, das beim Robert-Koch-Institut angesiedelt ist. Auch wir haben die App auf unseren Smartphones installiert – und können uns und unsere Kunden ergänzend zu den bekannten AHA-Regeln bei persönlichen Terminen schützen.

April 2020

Meldepflichtige Bonitätsrelevante Informationen

Wir möchten und müssen darauf hinweisen, dass – trotz einiger Lockerungen der Meldepflichten in den meisten Kreditversicherungsverträgen – weiterhin generelle Pflichten laut Ihrem Kreditversicherungsvertrag bestehen.

 Dazu gehört unter anderem, dass negative Informationen gemeldet werden müssen. Zu diesen Pflichtmeldungen zählen alle negativen bonitätsrelevante bzw. gefahrenerhöhende Informationen wie auch Kurzarbeit oder Schließungen von Betriebsstätten Ihrer Kunden. Dies hat Euler Hermes explizit klargestellt. (Update: Auch Atradius und Coface erwarten eine Meldung dieser Informationen. Mehr dazu: siehe unten.)

Bei Betriebsschließungen, wie wir sie in Deutschland beispielsweise im Nonfood-Einzelhandel und in der Gastronomie haben, müssen Sie generell all Ihre Kunden der ganzen Branche melden. In Ländern wie Italien wurden wiederum ganze Regionen wirtschaftlich lahmgelegt, auch hier gilt: Sie müssten alle Kunden aus der betroffenen Region melden. (Update: Tönnies und andere Schlachthöfe sind Beispiele, wie auch hierzulande ganze Wirtschaftssektoren unter Druck geraten.) Alle Kreditversicherer gehen von stark steigenden Insolvenzzahlen aus, bei dem auch zwangsläufig die Schadensquoten steigen werden. 

Wichtig ist: Auch wenn Ereignisse wie die Schließung der Einzelhandelsflächen öffentlich bekannt sind, muss von Ihnen eine Meldung an Ihren Versicherer getätigt werden. Je nach Vertragswerk verlieren Sie mit einer Meldung oder Nichtmeldung dieser Information im Pauschalteil Ihrer Kreditversicherung generell Ihren Versicherungsschutz für die nächsten 12 Monate.

Wir sind bemüht, kurzfristige Klarstellung von den Kreditversichern zu erhalten, ob diese zu erwartende Flut an Informationen gewollt ist. Bitte melden Sie nicht über das Onlinesystem der Versicherer, sondern bevorzugt per Mail an Ihren Vertragsbetreuer oder uns als Ihren Kreditversicherungsmakler. Generell bitten wir Sie, sich penibel an die Spielregeln ihres Vertrages zu halten. Es wäre nicht nur ärgerlich, sondern finanziell auch erheblich von Nachteil, wenn der Kreditversicherer aufgrund eines vermeidbaren Verstoßes der Obliegenheiten den Schadensfall ablehnt und die Entschädigungsleistung verweigert.

Bitte achten Sie auch auf die individuell vereinbarten Spielregeln Ihres Vertrags, beispielsweise zum Eigentumsvorbehalt, zur Überfälligkeitsmeldung oder sonstigen meldepflichtigen negativen Zahlungserfahrungen.

Update: Einig sind sich Atradius, Coface und Euler Hermes in einem Punkt: Betriebsschließungen müssen gemeldet werden.

Dann hört die Einigkeit schon auf:

Meldung von Kurzarbeit (gilt natürlich nur dann, wenn diese Ihnen bekannt ist. Etwa, weil Ihre Ware wurde nicht angenommen wurde oder der Kunde Sie schriftlich über die Kurzarbeit informiert hat.): 

  • Bei Atradius besteht keine Meldeplicht.
  • Euler Hermes hatte befristet auf die Meldung Kurzarbeit verzichtet, eine Meldung ist jetzt wieder erforderlich.
  • Bei Coface muss jede Kurzarbeit, von der man Kenntnis hat, gemeldet werden.

Zentralregulierung: Aufkündigung eines Delkredere-Schutzes (OBI-Franchisepartner)

Übernimmt beispielsweise ein Kontor die Delkredere-Haftung und die Zahlung der Forderungen eines Ihrer Kunden, spricht man von Zentralregulierung. Sollte nun dieser ZR die Delkredere-Haftung (wie es bei der Baumarktkette OBI der Fall war) zurückziehen, ist dies ebenfalls eine meldepflichtige bonitätsrelevante Information.

Auch diese ist je nach Versicherer meldepflichtig. Wir haben die Kreditversicherer schriftlich um Antwort gebeten, wie der Versicherungsnehmer im Falle der OBI-Partner wieder Versicherungsschutz erhalten kann. Wir haben noch keine Antwort.

Update: Inzwischen liegen uns klare Antworten der Versicherer vor, ob und welcher Schutz für Franchisenehmer der OBI-Kette besteht. Sprechen Sie uns an.

Schutzschirm in der Kreditversicherung für deutsche Unternehmen und Lieferanten

Am 16. April 2020 vereinbarte die Bundesregierung gemeinsam mit den Kreditversicherern einen Schutzschirm in Höhe von 30 Milliarden Euro zur Sicherung von Lieferantenkredite deutscher Unternehmen.

Was bedeutet der Schutzschirm für Ihre Warenkreditversicherung?

Die Finanzkrise 2008/2009 hat dazu geführt, dass mehrere Finanzinstitute in Schieflage gerieten und die Weltwirtschaft in Windeseile in einer Rezession landete. Während dieser Phase hat eine Neubewertung von Risiken in der Kreditversicherung stattgefunden. In der Folge wurden ganze Branchen von einem Versicherungsschutz ausgeschlossen und viele Limite gestrichen. Diese wiederum rief eine verheerende Kettenreaktion hervor, die Lieferketten platzen ließ und weitere Unternehmen in die Tiefe riss.

Ziel des Rettungsschirm ist es nun, dieses Szenario von 2008/09 nicht zu wiederholen und Lieferketten aufrecht zu erhalten werden können. Er soll gewährleisten, dass (zuvor gesunde) Unternehmen trotz deutlich steigender Ausfallrisiken auch weiterhin durch die Kreditversicherung gedeckt werden und Kreditlimite bestehen bleiben können. Der Bund übernimmt dazu Entschädigungsleistungen von bis zu 30 Milliarden Euro für innerhalb Deutschlands geschlossene Warenkreditversicherungsverträge.

Dieser Schutz gilt für alle gezeichneten Limite im In- und Ausland dieser Policen. Die Laufzeit ist im ersten Schritt auf den 31.12.2020 begrenzt.

Update: Dies gilt auch für Kreditversicherungsverträge, die während der Pandemie neu abgeschlossen werden.

Update: Schutzschirme ähnlicher Art gibt es auch in anderen Ländern, beispielsweise: Niederlande, Belgien, Frankreich, Dänemark, Kanada und einige mehr. 

Update: Im Rahmen der Laufzeit des Schutzschirmes haben nun auch die anderen Kreditversicherer erklärt, sich im Schadensfall nicht auf „Höhere Gewalt“ zu berufen.

März 2020

Sicherheit der WKV-Police

Beeinflusst ein Lockdown den Versicherungsumfang der Warenkreditversicherungspolice? Grundsätzlich sind Ihre Forderungen gegen Verlust durch Zahlungsunfähigkeit versichert. Allerdings gibt es in den allermeisten Warenkreditversicherungsverträgen vertraglich definierte Ausnahmen wie „Naturkatastrophen“ oder „die Beeinträchtigung des Warenverkehrs von Behörden“ (politisches Risiko). Diese Aspekte diskutieren wir aktuell mit den Versicherern. 

Einer der großen Kreditversicherer hat uns bestätigt, dass er sich nicht auf „Höhere Gewalt“ oder „Force Majeure“ berufen werde. An mehreren Beispielsfällen hat er uns gezeigt, dass beispielsweise ein staatlich verordneter Lockdown – wie es ihn in Italien gibt – bei ihm nicht unter politisches Risiko fiele. Die Auswirkungen der Pandemie werte er nicht als Naturkatastrophe, und aus diesem Grund werde er eine Schadensregulierung nicht abweisen. Eine solche klare Aussage zu Covid-19 liegt uns derzeit noch von keinem der anderen Versicherer vor.

Insolvenzantragspflicht

Zum 27. März 2020 beschloss die Bundesregierierung eine Verlängerung der Insolvenzantragspflicht auf den 30.09.2020. Die Regelung wurde (eingeschränkt) verlängert bis 31.12.2020.

Eine GmbH oder eine AG, die zahlungsunfähig oder überschuldet – also insolvent – ist, muss (normalerweise) innerhalb bestimmter, kurzer Fristen einen Insolvenzantrag stellen. Diese Frist ist nun auf den 30.09.2020 verschoben. Damit hat der betroffene Unternehmer bis zu sechs Monate Zeit, sich auf einen Insolvenzantrag vorzubereiten.

Was bedeutet das für Ihre Warenkreditversicherung? Im ersten Schritt zunächst nicht viel. Ihre Forderungen, die innerhalb des Ihnen zur Verfügung gestellten Kreditversicherungslimit geliefert worden ist, bleiben versichert. Sollte Ihr Kunde nicht mehr bezahlen, müssen Sie nach wie vor eine Überfälligkeitsmeldung an den Kreditversicherer melden. Die genauen Fristen entnehmen Sie bitte Ihrem WKV Vertrag.  (Update: Die meisten Kreditversicherer kommen Ihnen mit der Meldungsabgabe entgegen, Sie bekommen mehr Zeit eingeräumt, eine Meldung abzugeben. Bitte fragen Sie uns nach Details.)

Update: Die Insolvenzantragspflicht wurde – mit Einschränkungen – verlängert bis 31.12.2020.